Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
Wenn Sie ein Anliegen für eine andere Person wahrnehmen, benötigen Sie eine Vollmacht. Diese können Sie hier herunterladen.
Hat die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter keinen Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland, ist eine Empfangsbevollmächtigung erforderlich. Diese können Sie hier herunterladen.
Die Zulassungsstelle des Landkreises Verden ist nur zuständig in folgenden Fällen:
- Sie wohnen im Landkreis Verden
- Sie haben ein Fahrzeug im Landkreis Verden gekauft
- Das betroffene Fahrzeug war zuletzt im Landkreis Verden zugelassen